Ärztin/Arzt im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst (w, m, d)
04/2023/DII
Arbeitsort:
Zwickau
Beschäftigungsverhältnis:
Teilzeit
Einstellungstermin:
nächstmöglich
Das Landratsamt Zwickau sucht
eine/einen |
Ärztin/Arzt im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst (w, m, d) |
unter der Kennziffer |
04/2023/DII |
im Dezernat |
Jugend, Soziales und Bildung |
für das |
Gesundheitsamt |
in |
Teilzeit mit 19 Wochenstunden |
Stellenbewertung |
Entgeltgruppe 15 TVöD-VKA |
Beschäftigungsdauer |
unbefristet |
Beschäftigungsbeginn |
sofort |
Ihr Aufgabengebiet:
Die Hauptaufgabe besteht in der Durchführung von Jugendärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen.
- Reihenuntersuchungen in Schulen und Kindertagesstätten sowie Einschulungsuntersuchungen;
Überprüfung des Impfstatus und Durchführung von Impfungen - Untersuchungen bei Förderschulaufnahme- und Eingliederungshilfeverfahren
- Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Pädagogen zu gesundheitlichen Fragestellungen
- Erstellen von Gutachten, Zeugnissen, Bescheinigungen und Attesten
- Kooperation mit Fördereinrichtungen und Behörden sowie niedergelassenen Ärzten
- gesundheitliche Aufklärung, Beratung sowie Durchführung von Früherkennungsuntersuchungen
- Ausübung aller ärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen der anderen Sachgebiete im Vertretungsfall
Unsere Erwartungen:
- Approbation als Arzt, bevorzugt zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder zum Facharzt für das öffentlichen Gesundheitswesen
- aufgabenbezogene anwendungsbereite Rechtskenntnisse u.a. Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, Schulgesundheitspflegeverordnung, Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen etc.
- Organisationstalent, Flexibilität und Mobilität
- Sozialkompetenz insbesondere Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit und Teamfähigkeit
- Eignung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, zielgruppengerechte Ansprache sowie Einfühlungsvermögen
- Teilnahme am amtsärztlichen Rufbereitschaftsdienst
- ein Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz (Nachweis ist bei Tätigkeitsaufnahme zwingend vorzulegen für alle Bewerber, die nach dem 31.12.1970 geboren sind)
- Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW
Unser Angebot:
- Einstellung als Tarifbeschäftigter nach TVöD-VKA
- bei Vorliegen der Voraussetzungen Gewährung einer tariflichen Zulage(300 Euro) sowie einer Arbeitsmarktzulage (10% der Stufe 2)
- eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in einem modernen Arbeitsumfeld
- flexible Arbeitszeiten, die es Ihnen ermöglichen, berufliche und private Herausforderungen erfolgreich miteinander in Einklang zu bringen (z. B. keine Kernzeiten, mobiles Arbeiten)
- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach TVöD
- sehr gute und vielseitige interne sowie externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- umfangreiche Einarbeitung
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuche (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) elektronisch und unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerberportal ein.
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.