Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Fahreignungs-Bewertungssystem mit Fachanwendungsbetreuung (w, m, d)
78/2023/DIII
Arbeitsort:
Glauchau
Beschäftigungsverhältnis:
Vollzeit
Einstellungstermin:
nächstmöglich
Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort in Glauchau
eine/einen |
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Fahreignungs-Bewertungssystem |
unter der Kennziffer |
78/2023/DIII |
im Dezernat |
Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz |
für das |
Straßenverkehrsamt/Sachgebiet Fahrerlaubniswesen |
in |
Vollzeit (mit 39 Wochenstunden) |
Stellenbewertung |
Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA |
Beschäftigungsdauer |
unbefristet |
Beschäftigungsbeginn |
sofort |
Ihr Aufgabengebiet:
Durchsetzung des Fahreignungs-Bewertungssystems
- gem. § 4 Abs. 5 S.1 Nr. 1 StVG (Ermahnung)
- Entgegennahme, Prüfung und Auswertung der Unterrichtungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg wegen der im Fahreignungsregister nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem zu bewerteten Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten
- Erfassen von Personen- und Führerscheindaten und Aktenanforderung (falls erforderlich)
- Prüfung der örtlichen Zuständigkeit und der aktuellen Anschrift
- Ermittlung des Punktestandes anhand geprüfter Eintragungen bzw. bereits eingeräumter Punkterabatte und absolvierter Fahreignungsseminare
- schriftliche Unterrichtung des Betroffenen über den Punktestand sowie Ermahnung und Hinweisgebung auf die Möglichkeit der (freiwilligen) Teilnahme an einem Fahreignungsseminar mit Gebührenfestsetzung
- analoge Anwendung des Fahreignungs-Bewertungssystems auf außerdeutsche Kraftfahrzeugführer in Polen und Korrespondenz mit der Botschaft (zu Fahrerlaubnisdaten, Wohnsitz und Zustellung)
- Erfassen und Prüfen von durchgeführten Fahreignungsseminaren, Mitteilung an das Fahreignungsregister
- Unterrichtung von Bußgeldbehörden, Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten über fehlerhafte Eintragungen im FAER
- Erfassen von Personen im Buchungsprogramm ProDoppik und Anordnung bzw. Buchung von Gebühren - administrative Tätigkeiten bezüglich des Führerscheinprogramms
- Erfassen und Pflege von Stammdaten im Führerscheinprogramm
- Datenaustausch mit dem Kraftfahrtbundesamt
- Bearbeitung von Anfragen bezüglich verschiedener Eintragungen
- Erstellen von Daten- und Mitteilungssätzen
- Bearbeiten und Bereinigen von Fehlermeldungen sowie Fehlerkorrektur
- Datenabgleich zwischen dem örtlichen Register und dem Kraftfahrtbundesamt sowie Bereinigung des Datenbestandes
- Anpassung von im Führerscheinprogramm hinterlegten Formularen, Schreiben und Druckvorlagen
- Bereitstellen von eingehenden und ausgehenden Unterlagen und Akten im DocuWare
- statistische Auswertung zu fahrerlaubnisrelevanten Daten
Unsere Erwartungen:
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten im allgemeinen mittleren Verwaltungsdienst oder zum Kommunalfachangestellten (A I - Lehrgang) oder
- eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), vorzugsweise im Verwaltungsbereich oder im rechtsanwendenden Bereich, verbunden mit der Bereitschaft zur berufsbegleitenden Absolvierung des Angestelltenlehrgangs I
- aufgabenbezogene Rechtskenntnisse u.a. Fahrerlaubnisverordnung, Straßenverkehrsgesetz, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Verwaltungsverfahrensgesetz
- sehr gutes Kommunikations- und Durchsetzungsvermögen
- selbständiges und verantwortungsbewusstes Handeln für eine sach- und termingerechte Aufgabenerfüllung
- Engagement, Sorgfalt und Belastbarkeit
- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw
Unser Angebot:
- eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
- die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
- Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuche (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen)über unser elektronisches Bewerberportal ein. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungsschluss: 2. April 2023
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.