Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter Hilfen zur Erziehung (w, m, d)
72/2023/DII
Arbeitsort:
Zwickau
Beschäftigungsverhältnis:
Vollzeit
Einstellungstermin:
nächstmöglich
Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau
eine/einen |
Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter Hilfen zur Erziehung (w, m, d) |
unter der Kennziffer |
72/2023/DII |
im Dezernat |
Jugend, Soziales und Bildung |
für das |
Jugendamt/Sachgebiet Allgemeiner Sozialdienst-Hilfen zur Erziehung |
in |
Vollzeit (mit 39 Wochenstunden) |
Stellenbewertung |
Entgeltgruppe S 14 TVöD-VKA (bei Vorliegen der geforderten Qualifikation) |
Beschäftigungsdauer |
unbefristet |
Beschäftigungsbeginn |
zum nächstmöglichen Zeitpunkt |
Ihr Aufgabengebiet:
- sozialpädagogische Beratung zur gemeinsamen elterlichen Sorge, zur Förderung der Erziehung, zu Erziehungsfragen, zu erzieherischen Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
- Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen
- auf Unterbringung von Eltern/Kind (§ 19 SGB VIII)
- auf Unterstützung zur Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
- auf Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII)
- auf Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
- auf Eingliederungshilfen (§ 35a SGB VIII)
mit Einschätzung des Hilfebedarfes, Erstellung des Sozialberichtes, Erarbeitung des Hilfeplanes und Zielentwicklung sowie Kontrolle des Hilfeverlaufes bis zum Abschluss der Hilfe - Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen, Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes und Zusammenarbeit mit Familien- und Vormundschaftsgerichten
- Erarbeitung von Stellungnahmen bei Kindeswohlgefährdungen und Antragstellung auf Maßnahmen der elterlichen Sorge
- Prüfung der Erziehungs- und häuslichen Bedingungen bei Tod des Sorgeberechtigten und Klärung der Perspektive des Kindes/Jugendlichen, Prüfung des Einsatzes eines Einzelvormundes und Beratung zu möglichen Hilfen
- Prüfung der Erziehungs- und häuslichen Bedingungen bei minderjährigen Müttern und Beratung zu möglichen Hilfen
- Gemeinwesenarbeit
- Teilnahme an Arbeitsgruppen
Unsere Erwartungen:
- ein bis zum Besetzungszeitpunkt vorliegender Studienabschluss als Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung
- umfassende Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben (u. a. Bürgerliches Gesetzbuch, Sozialgesetzbücher VIII, IX, X und XII, Grundgesetz, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Adoptionsvermittlungsgesetz)
- hohe psychische und physische Belastbarkeit
- Professionalität und Flexibilität im täglichen Arbeitsprozess
- Höflichkeit, Freundlichkeit und Sensibilität im Umgang mit den Bürgern
- Erfahrungen in der sozialen Arbeit
- Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen und Supervisionen
- sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
- PKW-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW
- Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft im Jugendamt nach Dienstschluss, an den Wochenenden und an Feiertagen
Vorteilhaft sind bereits erworbene Erfahrungen im ausgeschriebenen Aufgabenbereich.
Der Allgemeine Sozialdienst ist auf die Standorte Zwickau, Werdau, Glauchau und Limbach-Oberfrohna verteilt. Ein Einsatz ist in allen Standorten möglich.
Unser Angebot:
- eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
- die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
- Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwendete Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungsschluss: 2. April 2023
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Der nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.