2024-04-16 09:49 full-time Soziales Landratsamt Zwickau https://www.jobportal-region-zwickau.de/thumbs/e3f593e7a9636c9cd433a1af9c3fb99d85ddd911.jpg 79B984C390 https://www.jobportal-region-zwickau.de/thumbs/e3f593e7a9636c9cd433a1af9c3fb99d85ddd911.jpg Königswalder Str. 18 Zwickau 08412 DE

Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter Familiengerichtshilfe (w, m, d)

99/2024/DII

Arbeitsort: Zwickau
Beschäftigungsverhältnis: Vollzeit
Einstellungstermin: nächstmöglich

Das Landratsamt Zwickau sucht am derzeitigen Standort Zwickau

eine/einen

Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter Familiengerichtshilfe (w, m, d)

unter der Kennziffer

99/2024/DII

im Dezernat

Jugend, Soziales und Bildung

für das

Jugendamt/Sachgebiet Spezieller Sozialdienst

in

Vollzeit (mit 39 Wochenstunden)

Stellenbewertung

Entgeltgruppe S 11b TVöD-VKA (bei Vorliegen der geforderten Qualifikation)

Beschäftigungsdauer

unbefristet

Beschäftigungsbeginn

zum nächstmöglichen Termin

Ihr Aufgabengebiet:

  • Sie sind verantwortlich für die Informations- und Auskunftserteilung einschließlich der Durchführung eines Vorabgespräches.
  • Ihre Hauptaufgabe liegt in der Beratung und Unterstützung in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung und bei der Ausübung des Umgangsrechts. Das heißt im Einzelnen:
    - Sicherstellung einer ganzheitlichen Beratung der Eltern unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen
    - Erarbeitung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge im Falle der Trennung und Scheidung und Erarbeitung von Umgangsregelungen aller umgangsberechtigten Personen unter Berücksichtigung des Kindeswohls
    - Analyse der Familiensituation und Einbringen von sozialen und erzieherischen Gesichtspunkten des Kindes
    - Durchführung von Hausbesuchen und Besuch von Kindereinrichtungen und Schulen zur Einschätzung der aktuellen Familiensituation und Erfassung der Sicht des Kindes
    - Vermittlung und Koordinierung bei der Herstellung und Ausführung gerichtlicher oder außergerichtlicher Umgangsregelungen
    - Abprüfung, Entscheidung, Einleitung und Überwachung der begleiteten Umgangsformen
    - Abschätzen des Risikos von Kindswohlgefährdungen und bei Verdacht Abgabe an den Allgemeinen Sozialdienst
    - Führen notwendiger Statistiken, Registraturen und Archivierungen
  • Die Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten gemäß § 50 SGB VIII und unter Beteiligung gemäß § 7 i.V.m. § 162 FamFG ist ebenfalls Teil der Aufgabe. Das bedeutet:
    - regelmäßige Teilnahme an Verhandlungen in Kindschafts- und Gewaltschutzsachen am Amtsgericht und Oberlandesgericht unter Beachtung des Beschleunigungsgebotes, dabei Berichterstattung im Rahmen der Anhörung mit Entscheidungsfindung und Empfehlungen zum Wohl des Kindes, erforderlichenfalls Anfertigung von schriftlichen Stellungnahmen
    - Ausübung des Beteiligtenstatus des Jugendamtes in familiengerichtlichen Verfahren mit Antragsberechtigung unter Kindeswohlaspekt
    - interdisziplinäre Vernetzung und Kooperation der professionell Beteiligten (z.B. Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger, Gutachter, Beratungsstelle, ASD, Rechtsanwälte u.a.)
  • In ihrer Funktion wirken Sie im Arbeitskreis „Kind im Trennungskonflikt“ zur Entwicklung eines einheitlichen Konzeptes zur Umsetzung des FamFG mit.

Unsere Erwartungen:

  • ein Studienabschluss als Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung
  • umfassende Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben (u. a. Bürgerliches Gesetzbuch, Sozialgesetzbücher I, VIII und X, Grundgesetz, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Gewaltschutzgesetz, Jugendschutzgesetz)
  • eine hohe psychische und physische Belastbarkeit
  • die Fähigkeit im Umgang mit wechselndem Klientel
  • die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
  • ein sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
  • ein PKW-Führerschein und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW

Vorteilhaft sind bereits erworbene Erfahrungen im ausgeschriebenen Aufgabenbereich.

Unser Angebot:

  • eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten 
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuche (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 12. Mai 2024

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.


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